SCHWERPUNKTE
REGELINSOLVENZVERFAHREN UND VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN
Die Kanzlei KÖHLING & DR. ALDERMANN ist Spezialistin für die komplexe Bearbeitung von Insolvenzverfahren. Seit mehr als 20 Jahren stehen an sechs Standorten in Nordrhein-Westfalen und Berlin hochqualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung, um einen reibungslosen Ablauf eines jedweden Insolvenzverfahrens sicherzustellen.
Im Fokus steht hierbei die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Regelinsolvenzverfahren. Das sanierte Unternehmen soll damit langfristig saniert und Arbeitsplätze gesichert werden. Dies erfolgt stets unter Beachtung der Gläubigerinteressen.
In den Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt eine umfassende Verwertung der pfändbaren Vermögensteile und eine Überwachung der Insolvenzschuldner zur Verwirklichung der Gläubigeransprüche.
Als Insolvenzverwalter und Treuhänder werden Herr Rechtsanwalt Christof Köhling und Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann bestellt.
ZWANGSVERWALTUNG
Die Übernahme von Zwangsverwaltungsverfahren ist neben der Insolvenzverwaltung der zweite Kernbereich unserer Tätigkeit.
Wir bearbeiten sämtliche Arten von Immobilien, Wohnkomplexe, Einfamilienhäuser, WE-Einheiten, laufende Gewerbeobjekte.
Herr Rechtsanwalt Christof Köhling und Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann werden seit mehreren Jahren als Zwangsverwalter bestellt. Sie garantieren, unterstützt von einem hoch spezialisierten Team, die professionelle Durchführung von Zwangsverwaltungen jedweder Größe.
Die Zwangsverwaltung wird in enger Abstimmung mit Gläubigern und Gericht vorgenommen.