SCHWERPUNKTE

INSOLVENZVERWALTUNG UND
ZWANGSVERWALTUNG












REGELINSOLVENZVERFAHREN UND VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN


Die Kanzlei KÖHLING & DR. ALDERMANN ist spezialisiert auf die komplexe Bearbeitung von Insolvenzverfahren. Seit mehr als 20 Jahren stehen an sechs Standorten in Nordrhein-Westfalen und Berlin hochqualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.

Im Fokus stehen hierbei die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Regelinsolvenzverfahren. Das sanierte Unternehmen soll damit langfristig saniert und Arbeitsplätze gesichert werden. Dies geschieht stets unter Beachtung der Gläubigerinteressen.

In den Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt eine Verwertung der pfändbaren Vermögensteile und erforderlichenfalls eine Überwachung der Insolvenzschuldner zur Verwirklichung der Gläubigeransprüche.

Als In­sol­venz­ver­wal­ter und Treu­hän­der wer­den Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann und Herr Rechts­an­walt Chris­tof Köh­ling be­stellt.








ZWANGSVERWALTUNG

Die Ü­ber­nah­me von Zwangs­ver­walt­ungs­ver­fah­ren ist der zwei­te Kern­be­reich un­ser­er Tät­ig­keit.

Frau Rechts­an­wäl­tin Dr. Sa­bi­ne Al­der­mann und Herr Rechts­an­walt Chris­tof Köh­ling wer­den seit vielen Jah­ren auch als Zwangsverwalterin / Zwangs­ver­wal­ter be­stellt. Mit einem hochspezialisierten Team sorgen wir für den großtmöglichen wirtschaftlichen Erfolg bei der Bewirtschaftung der Immobilien. 

Die Zwangs­ver­walt­ung erfolgt in eng­er Ab­stimm­ung mit Gläu­bi­gern und dem Ge­richt.

Wir verwalten sämt­li­che Ar­ten von Im­mo­bi­li­en, Wohn­kom­ple­xe, Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, WE-Ein­hei­ten, lau­fen­de Ge­wer­be­ob­jek­te.